Der Sachverhalt: Die Rundfunkanstalten bzw ihr "verlängerter Arm" die GEZ wollen aufgrund des geänderten Staatsvertrags über die Rundfunkgebühren seit Anfang 2007 auch von Computernutzern Rundfunkgebühren kassieren. Das klappt icht immer
Mittleweile hat es dazu einige Verfahren vor Verwaltungsgerichten gegeben. Nachdem die ersten entsprechende Klagen von Zahlungsunweillige abgewiesen wurden, hat es jetzt mehrere Verfahren gegeben, in denen Gewerbetreibende die besonders gerne gemahnt werden, nicht zahlen müssen.
Eine gute Übersicht über die Verfahren findet sich hier:
http://www.natuerlich-klag-ich.de/entschiedeneverfahren.html
Das ist die Website von Harald Simon.
Der hat das folgende Urteil beim Verwaltungsgericht Wiesbaden erwirkt und kommentiert:
"Meiner Klage wurde stattgegeben, der Gebührenbescheid und der Widerspruchsbescheid aufgehoben.
Das Gericht sieht keine tragfähige Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung. Ein PC kann auch nicht mit Radio oder Fernseher gleichgestellt werden, weil ihm das Merkmal „zum Empfang bereithalten” fehlt.
Selbst wenn das alles im Sinne des HR auslegen würde, ergäbe sich für mich eine Zweitgerätebefreiung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV.
Urteil VG Wiesbaden (PDF-Datei, 1 MB)
Jetzt lass ich mich überraschen, ob der HR es innerhalb eines Monats fertig bringt, Widerspruch zu beantragen."
Mein Glückwunsch aus Bremen
Montag, 24. November 2008
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